
Die Knochenbrecher Niederkassel 93 e.V. sowie der Förderverein Knochenbrecher e.V. nutzen bei ihren Veranstaltungen die "KäschKaart". Für die Nutzung gelten die nachfolgenden Bedingungen.
Nutzungsbedingungen KäschKaart
- Bei einer Veranstaltung der "KB Niederkassel 93 e.V." oder des "Förderverein Knochenbrecher e.V." (nachfolgend Veranstalter genannt) ist an allen Kassen die "KäschKaart" erhältlich. Dies ist eine auf NFC-Technik basierende Chip-Karte.
- Durch eine Einzahlung von Guthaben kann die KäschKaart an allen Verkaufsstellen des Veranstalters über entsprechende Lesegeräte wie ein Zahlungsmittel genutzt werden.
- Die Nutzung der KäschKaart ist kostenfrei.
- Es werden bei der Nutzung keine personenbezogen Daten erfasst, die Nutzung der KäschKaart erfolgt anonym.
- Bei der Nutzung werden keine Informationen auf der KäschKaart gespeichert, es wird lediglich die in der KäschKaart enthaltene ID sowie die auf der Rückseite angegebene Kartennummer verwendet. Daher ist eine Nutzung der KäschKaart ausschließlich an den Verkaufsstellen des Veranstalters möglich.
- Das Guthaben ist ausschließlich während der Dauer derselben Veranstaltung nutzbar.
- Ein Restguthaben wird nur bis zum Ende der Veranstaltung ausgezahlt; danach verfällt es ersatzlos.
- Die KäschKaart kann auch bei anderen Veranstaltung des Veranstalters verwendet werden. Ein altes Guthaben aus vorherigen Veranstaltung wird dabei nicht berücksichtigt.
- Bei Verlust oder Diebstahl der Karte besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Erstattung des Guthabens.
- Der Veranstalter haftet nicht für Schäden oder Guthabenverluste infolge missbräuchlicher Nutzung der Karte.